Yamaha PSR-E423 User Manual Page 84

  • Download
  • Add to my manuals
  • Print
  • Page
    / 92
  • Table of contents
  • BOOKMARKS
  • Rated. / 5. Based on customer reviews
Page view 83
Installationsanleitung für die „Accessory CD-ROM“
Bedienungsanleitung
84
ACHTUNG
SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG
BITTE LESEN SIE SORGFÄLTIG DIESE LIZENZVEREINBARUNG
(“VEREINBARUNG”), BEVOR SIE DIE SOFTWARE BENUTZEN.
DER GEBRAUCH DIESER SOFTWARE IST IHNEN NUR GEMÄSS DEN
BEDINGUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN DIESER VEREINBARUNG
GESTATTET. DIES IST EINE VEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN
(ALS PRIVATPERSON ODER ALS NATÜRLICHE PERSON) UND
DER YAMAHA CORPORATION (“YAMAHA”).
DURCH DAS ÖFFNEN DIESER VERSIEGELTEN VERPACKUNG BRINGEN
SIE ZUM AUSDRUCK, AN DIE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ GEBUN-
DEN ZU SEIN. WENN SIE NICHT MIT DEN BEDINGUNGEN EINVERSTAN-
DEN SIND, INSTALLIEREN ODER KOPIEREN SIE DIESE SOFTWARE
NICHT, UND VERWENDEN SIE SIE AUF KEINE ANDERE WEISE.
1. GEWÄHRUNG EINER LIZENZ UND COPYRIGHT
Yamaha gewährt Ihnen hiermit das Recht, eine einzige Kopie der mitgelieferten
Software-Programme und Daten (“SOFTWARE”) zu nutzen. Der Begriff
SOFTWARE umfasst alle Updates der mitgelieferten Software und Daten.
Die SOFTWARE gehört Yamaha bzw. den Yamaha-Lizenzgebern und ist durch
die entsprechenden Copyright-Gesetze und internationalen Abkommen geschützt.
Sie haben zwar das Recht, Besitzansprüche auf die durch den Gebrauch der
SOFTWARE erstellten Daten zu erheben, doch die SOFTWARE selbst bleibt
weiterhin durch das entsprechende Copyright geschützt.
Sie dürfen die SOFTWARE auf genau einem Computer verwenden.
Sie dürfen ausschließlich zu Backup-Zwecken eine Kopie der SOFTWARE
in maschinenlesbarer Form erstellen, wenn sich die SOFTWARE auf einem
Medium befindet, welches eine solche Sicherungskopie erlaubt. Auf der
erstellten Backup-Kopie müssen Sie den Urheberrechtshinweis von Yamaha
und alle anderen Eigentumsrechte der SOFTWARE betreffenden Hinweise
wiedergeben.
Sie dürfen dauerhaft all Ihre Rechte an der SOFTWARE an Dritte übertragen,
jedoch nur, falls Sie keine Kopien zurückbehalten und der Empfänger die
Lizenzvereinbarung liest und dieser zustimmt.
2. BESCHRÄNKUNGEN
Sie dürfen nicht die SOFTWARE einem Reverse Engineering unterziehen,
sie dekompilieren oder auf andere Weise an deren Quell-Code gelangen.
Es ist Ihnen nicht gestattet, die SOFTWARE als Ganzes oder teilweise
zu vervielfältigen, zu modifizieren, zu ändern, zu vermieten, zu verleasen
oder auf anderen Wegen zu verteilen oder a/jointfilesconvert/1190182/bgeleitete Produkte aus der
SOFTWARE zu erstellen.
Sie dürfen nicht die SOFTWARE elektronisch von einem Computer auf
einen anderen übertragen oder sie in ein Netzwerk mit anderen Computern
einspeisen.
Sie dürfen nicht die SOFTWARE verwenden, um illegale oder gegen die
guten Sitten verstoßende Daten zu verbreiten.
Sie dürfen nicht auf dem Gebrauch der SOFTWARE basierende
Dienstleistungen erbringen ohne die Erlaubnis der Yamaha Corporation.
Urheberrechtlich geschützte Daten, einschließlich, aber nicht darauf beschränkt,
MIDI-Songdateien, die mithilfe dieser SOFTWARE erstellt werden, unterliegen
den nachfolgenden Beschränkungen, die vom Benutzer zu beachten sind.
Die mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten dürfen ohne Erlaubnis des
Urheberrechtsinhabers nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
Die mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten dürfen nicht dupliziert,
übertragen, verteilt oder einem öffentlichen Publikum vorgespielt oder
dargeboten werden, es sei denn, es liegt eine Genehmigung durch den
Inhaber der Urheberrechte vor.
Weder darf die Verschlüsselung der mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen
Daten entfernt, noch darf das elektronische Wasserzeichen ohne Genehmigung
des Inhabers der Urheberrechte verändert werden.
3. BEENDIGUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES
Diese Lizenzvereinbarung tritt am Tag des Erhalts der SOFTWARE in Kraft
und bleibt bis zur Beendigung wirksam. Wenn eines der Urheberrechts-Gesetze
oder eine Maßgabe dieser Vereinbarung verletzt wird, endet die Vereinbarung
automatisch und sofort ohne Vorankündigung durch Yamaha. In diesem Fall
müssen Sie die lizenzierte SOFTWARE und die mitgelieferten Unterlagen und
alle Kopien davon unverzüglich vernichten.
4. BESCHRÄNKTE GARANTIE AUF MEDIEN
Bezüglich SOFTWARE, die auf physikalischen Medien vertrieben wird,
garantiert Yamaha, dass die physikalischen Medien, auf denen die SOFTWARE
aufgezeichnet wurde, für einen Zeitraum von vierzehn (14) Tagen nach dem
per Kaufbeleg/Lieferschein nachweisbaren Empfangsdatum und bei normalem
Gebrauch frei von Herstellungs- und Materialfehlern sind. Der volle Umfang
der Verantwortung von Yamaha und Ihre einzige Abhilfemöglichkeit ist der
Ersatz des defekten Mediums oder der defekten Medien durch Einsendung
an Yamaha oder einen autorisierten Vertragshändler von Yamaha innerhalb
von vierzehn Tagen zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs/Lieferscheins.
Yamaha ist nicht zum Ersatz von Medien verpflichtet, die durch Unfälle, Misbrauch
oder fehlerhafte Anwendung beschädigt wurden. YAMAHA SCHLIESST UNTER
MAXIMALER AUSSCHÖPFUNG DES GELTENDEN RECHTS AUSDRÜCK-
LICH JEGLICHE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AUF PHYSIKA-
LISCHE MEDIEN AUS, EINSCHLIESSLICH STILLSCHWEIGENDER
GARANTIEN FÜR ALLGEMEINE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER
DIE TAUGLICHKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN EINSATZZWECK.
5. BESCHRÄNKTE GARANTIE AUF DIE SOFTWARE
Sie erkennen ausdrücklich an, dass der Gebrauch der SOFTWARE ausschließlich
auf eigene Gefahr erfolgt. Die SOFTWARE und ihre Anleitungen werden Ihnen
ohne Mängelgewähr oder andere Garantien zur Verfügung gestellt. UNGE-
ACHTET DER ANDEREN BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZVEREIN-
BARUNG WERDEN VON YAMAHA KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER
STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN HINSICHTLICH DIESER SOFT-
WARE ÜBERNOMMEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT
AUF STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN FÜR ALLGEMEINE
GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE TAUGLICHKEIT FÜR EINEN
BESTIMMTEN EINSATZZWECK ODER DIE NICHTVERLETZUNG DER
RECHTE DRITTER. BESONDERS, ABER OHNE DAS OBENGENANNTE
EINZUSCHRÄNKEN, GARANTIERT YAMAHA NICHT, DASS DIE SOFT-
WARE IHRE ANSPRÜCHE ERFÜLLT, DASS DER BETRIEB DER SOFT-
WARE OHNE UNTERBRECHUNGEN ODER FEHLERFREI ERFOLGT
ODER DASS FEHLER IN DER SOFTWARE BESEITIGT WERDEN.
6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
YAMAHA GEHT DIE NACHFOLGEND SPEZIFIZIERTE VERPFLICHTUNG
EIN, DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE UNTER DEN GENANNTEN
BEDINGUNGEN ZU ERLAUBEN. YAMAHA ÜBERNIMMT IHNEN
GEGENÜBER ODER GEGENÜBER DRITTEN IN KEINEM FALL DIE
HAFTUNG FÜR IRGENDWELCHE SCHÄDEN EINSCHLIESSLICH,
JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF DIREKT ODER BEILÄUFIG ENT-
STANDENE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, AUFWENDUNGEN,
ENTGANGENE GEWINNE, DATENVERLUSTE ODER ANDERE SCHÄ-
DEN, DIE INFOLGE DER VERWENDUNG, DES MISSBRAUCHS ODER
DER UNMÖGLICHKEIT DER VERWENDUNG DER SOFTWARE ENT-
STEHEN KÖNNEN, SELBST WENN YAMAHA ODER EIN AUTHORI-
SIERTER HÄNDLER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN
AUFMERKSAM GEMACHT WURDE. In keinem Fall überschreiten Ihre
Ansprüche gegen Yamaha aufgrund von Schäden, Verlusten oder Klageansprü-
chen (aus Vertrag, Schadensersatz oder anderen) den Kaufpreis der SOFTWARE.
7. SOFTWARE DRITTER
Möglicherweise werden der SOFTWARE Daten und Software Dritter beigefügt
(“SOFTWARE DRITTER”). Wenn in der schriftlichen Dokumentation oder
der die Software begleitenden elektronischen Daten irgendwelche Software und
Daten von Yamaha als SOFTWARE DRITTER bezeichnet wird, erkennen Sie
die Bestimmungen aller mit der SOFTWARE DRITTER mitgelieferten Verein-
barungen an und erkennen an, dass der Hersteller der SOFTWARE DRITTER
verantwortlich ist für etwaige Garantien oder Haftungen für die SOFTWARE
DRITTER. Yamaha ist in keiner Weise verantwortlich für die SOFTWARE
DRITTER oder deren Gebrauch durch Sie.
Yamaha gibt keine ausdrücklichen Zusicherungen und vertraglichen Haftungen
bezüglich der SOFTWARE DRITTER. ZUSÄTZLICH VERNEINT YAMAHA
AUSDRÜCKLICH ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, EIN-
SCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, STILLSCHWEI-
GENDE GARANTIEN AUF ALLGEMEINE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT
ODER DIE TAUGLICHKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK DER
SOFTWARE DRITTER.
Yamaha bietet Ihnen keinen Service oder Hilfestellung zu der SOFTWARE
DRITTER.
Yamaha übernimmt Ihnen gegenüber oder gegenüber Dritten in keinem Fall
die Haftung für irgendwelche Schäden einschließlich, jedoch nicht beschränkt,
auf direkt oder beiläufig entstandene Schäden oder Folgeschäden, Aufwen-
dungen, entgangene Gewinne, Datenverluste oder andere Schäden, die infolge
der Verwendung, des Missbrauchs oder der Unmöglichkeit der Verwendung
der SOFTWARE DRITTER entstehen können.
8. ALLGEMEINES
Diese Vereinbarung ist im Einklang mit dem japanischen Recht zu interpretieren
und wird von diesem beherrscht, ohne einen Bezug auf jegliche Prinzipien
eines Rechtskonflikts herzustellen. Alle Rechtsstreitigkeiten und -verfahren
sind am Tokyo District Court in Japan durchzuführen. Falls aus irgendeinem
Grund Teile dieser Lizenzvereinbarung von einem zuständigen Gericht für
unwirksam erklärt werden sollten, dann sollen die übrigen Bestimmungen
der Lizenzvereinbarung weiterhin voll wirksam sein.
9. VOLLSTÄNDIGKEIT DER VEREINBARUNG
Diese Lizenzvereinbarung stellt die Gesamtheit der Vereinbarungen in Bezug
auf die SOFTWARE und alle mitgelieferten schriftlichen Unterlagen zwischen
den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen schriftlichen
oder mündlichen Übereinkünfte oder Vereinbarungen in Bezug auf diese
Thematik. Zusätze oder Änderungen dieser Vereinbarung sind nicht bindend,
wenn Sie nicht von einem vollständig authorisierten Repräsentanten von
Yamaha unterzeichnet sind.
Page view 83
1 2 ... 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92

Comments to this Manuals

No comments